Auch 2015 wieder Zuschüsse für Klimaschutzprojekte von Kommunen

Antragsfrist noch bis 31. März

Landesenergieagentur KEA unterstützt bei Antragstellung und konkreter Umsetzung von Maßnahmen.

Für kommunale Klimaschutzkonzepte und Maßnahmen zu deren Umsetzung stellt das Bundesumweltministerium (BMUB) auch 2015 mehrere Millionen Euro zur Verfügung. Wollen Städte, Gemeinden und Landkreise Geld aus dem Topf erhalten, können sie noch bis zum 31. März Förderanträge beim Projektträger Jülich einreichen. Darauf weist die baden-württembergische Landesenergieagentur KEA hin. Für einige Förderschwerpunkte, wie die Schaffung einer Stelle für Klimaschutzmanagement oder die Förderung von Energiesparmodellen an Schulen und Kindertagesstätten, können auch ganz- jährig Anträge gestellt werden.

Unterstützung bei der Antragsstellung, bei der Erstellung von Klimaschutzkon- zepten oder der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen bekommen Kom- munen bei der Landesenergieagentur. Genutzt haben das in den vergange- nen Jahren unter anderem Schwäbisch Hall, Nürtingen, Offenburg und Reut- lingen.

Informationen zum kommunalen Klimaschutz gibt es bei der KEA unter www.kea-bw.de (Rubrik Kommunen, Klimaschutzkonzepte) und beim Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) unter www.klimaschutz.de/de/themen/kommune.

Begehrte Bundesförderung

Mit der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kultu- rellen und öffentlichen Einrichtungen“ – kurz: Kommunalrichtlinie – fördert das Bundesumweltministerium (BMUB) neben der Entwicklung von Klimaschutz- konzepten auch eine Einstiegsberatung, Klimaschutzteilkonzepte, Energie- sparmodelle an Schulen und in Kitas, investive Maßnahmen sowie die Be- schäftigung von Klimaschutzmanagern/innen für die Umsetzung. Das Förder- programm ist bei Kommunen begehrt: Seit seiner Einführung im Jahr 2008 wurden bundesweit rund 7.300 Projekte gefördert, davon knapp 1.250 alleine in Baden-Württemberg.

„Die Förderbedingungen wurden für 2015 weiterentwickelt und in Details ge- ändert“, erklärt Thomas Steidle, Mitarbeiter des Bereichs Klimaschutzkonzep- te bei der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg. „Vor der Antragstellung ist ein Blick in die aktuellen Förderbedingungen und die

Merkblätter zu den unterschiedlichen Programmen sinnvoll.“ Für integrierte Klimaschutzkonzepte, die Durchführung einer Einstiegsberatung oder die Schaffung einer Stelle für das Klimaschutzmanagement würden bis zu 65 Prozent der Kosten vom Bund übernommen, auch für Anträge im Bereich Energiemanagement und für Projekte von Schulen und Kitas gelte dieser För- dersatz. Für Teilkonzepte betrage die Förderquote weiterhin bis zu 50 Pro- zent, so Steidle. Investive Maßnahmen wie die Erneuerung von Beleuchtungs- oder Belüftungsanlagen würden ebenfalls wieder gefördert. Details hierzu fin- den sich auf den Seiten des SK:KK.

Klimaschutzkonzepte zeigen Energieeinsparpotenziale systematisch auf

Klimaschutzkonzepte haben das Ziel, CO2-Minderungspotenziale aufzuzeigen und zu erschließen. „Sie dienen als Entscheidungsgrundlage für die verant- wortlichen Gremien, damit diese entscheiden können, welche Maßnahmen umgesetzt werden sollten“, sagt Steidle. Zentrale Inhalte sind Energie- und CO2-Bilanzen, die Ermittlung von Potenzialen für Energieeinsparung und er- neuerbare Energien, das Aufzeigen konkreter Maßnahmen nebst Strategien zu deren Umsetzung sowie ein Controlling-Konzept. „Mit dem Controlling las- sen sich Erfolge oder Misserfolge aufzeigen, auf deren Grundlagen dann wie- derum neue Entscheidungen getroffen werden können“, so Steidle weiter.

Die Förderangebote für Klimaschutzteilkonzepte sind inzwischen sehr diffe- renziert. Damit können Kommunen ganz gezielt und detailliert die Umsetzung von Maßnahmen in den wichtigsten Handlungsbereichen vorbereiten. Das Merkblatt über die Erstellung von Klimaschutzteilkonzepten sollte laut Thomas Steidle von jeder Kommune intensiv studiert werden. 

Da viele Kommunen sich bereits in der Umsetzungsphase ihres Klimaschutz- konzepts befinden, bietet die KEA auch hier vielfältige Unterstützungsmög- lichkeiten. So begleitet sie die Kommunen etwa bei der Einreichung von För- deranträgen für Klimaschutzmanager, der Erarbeiten von Quartierskonzepten und Klimaschutzteilkonzepten, der Entwicklung von konkreten Projekten oder der Konzeption und Moderation von Veranstaltungen.

Über die KEA

Die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH ist die Energieagentur des Landes. Aufgabe der KEA ist die aktive Mitwirkung an der Klimaschutzpolitik in Baden- Württemberg: Sie berät Ministerien, Kommunen, kleine und mittelständische Unternehmen sowie kirchliche Einrichtungen bei Energieeinsparung, rationeller Energieverwendung und der Nutzung erneuerbarer Energien. Mehrheitsgesellschafter ist das Land Baden-Württemberg. Der Sitz der KEA ist in Karlsruhe. 

www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen/klimaschutzkonzepte